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Behörden und Tatvorwürfe verwalten

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Modul: Strafmandate → Stammdaten

Zielgruppe: Fuhrparkleiter, Sachbearbeitung

Benötigte Berechtigung: penalties.edit (Katalogpflege in den Stammdaten: masterdata.view)

Überblick

Zwei Kataloge machen die Strafmandat-Erfassung schnell und einheitlich:

  • Behörden – die Absender der Bescheide (Bußgeldstellen, Ordnungsämter, Polizei). Technisch sind das Adressen vom Typ „Behörde" in Ihrer Adressverwaltung.
  • Tatvorwürfe – der Vergehenskatalog (z. B. „Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts"), aus dem Sie beim Erfassen nur noch auswählen.

Beide Kataloge pflegen Sie direkt aus dem Strafmandat-Formular heraus, ohne die Seite zu verlassen. Wie das gesamte Strafmandat-Modul erfordert dies die Enterprise-Lizenz.

Behörde anlegen oder bearbeiten

Im Strafmandat-Formular (Artikel 65) finden Sie unter dem Auswahlfeld Behörde zwei Schaltflächen:

  • Behörde neu anlegen öffnet einen Dialog mit den Feldern Firma (Pflichtfeld), Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail Adresse. Nach dem Speichern ist die neue Behörde sofort im Strafmandat ausgewählt.
  • Behörde bearbeiten öffnet die aktuell ausgewählte Behörde im selben Dialog – z. B. um eine Telefonnummer zu ergänzen. Die Schaltfläche ist nur aktiv, wenn eine Behörde ausgewählt ist.

Behörden erscheinen als Adresstyp „Behörde" auch in der zentralen Adressverwaltung (Stammdaten → Adressen) und stehen dort für die übergreifende Pflege bereit. Im Behörden-Auswahlfeld des Strafmandats werden ausschließlich Adressen dieses Typs angeboten.

Tatvorwurf anlegen und Katalog pflegen

Unter dem Auswahlfeld Tatvorwurf stehen ebenfalls zwei Schaltflächen:

  • Tatvorwurf neu anlegen öffnet einen Dialog mit Tatvorwurf (Bezeichnung, Pflichtfeld) und Vermerk (Freitext, z. B. Regelsatz oder interne Hinweise). Der neue Eintrag wird nach dem Speichern direkt im Strafmandat übernommen.
  • Katalog führt zu den Allgemeinen Stammdaten, wo der komplette Vergehenskatalog gepflegt wird (Umbenennen, Aufräumen).

Empfehlungen für saubere Kataloge

  • Legen Sie Behörden einmal zentral an und prüfen Sie vor der Neuanlage per Tippsuche im Auswahlfeld, ob der Eintrag schon existiert – beide Auswahlfelder filtern beim Tippen.
  • Formulieren Sie Tatvorwürfe allgemein wiederverwendbar („Rotlichtverstoß") statt fallbezogen; fallspezifische Details gehören in den Vermerk des Strafmandats.
  • Doppelte oder veraltete Katalogeinträge bereinigen Sie über die Allgemeinen Stammdaten bzw. die Adressverwaltung.

Häufige Fragen

Warum sehe ich die Schaltflächen nicht? Sie erscheinen nur mit penalties.edit; im schreibgeschützten Modus sind die Kataloge nur auswählbar, nicht änderbar.

Kann ich eine Behörde löschen? Nicht aus dem Strafmandat heraus – nutzen Sie dafür die Adressverwaltung. Beachten Sie, dass bestehende Strafmandate auf die Adresse verweisen können.

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AH
Geschrieben von Alexander Hagemann
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