Behörden und Tatvorwürfe verwalten
Überblick
Zwei Kataloge machen die Strafmandat-Erfassung schnell und einheitlich:
- Behörden – die Absender der Bescheide (Bußgeldstellen, Ordnungsämter, Polizei). Technisch sind das Adressen vom Typ „Behörde" in Ihrer Adressverwaltung.
- Tatvorwürfe – der Vergehenskatalog (z. B. „Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts"), aus dem Sie beim Erfassen nur noch auswählen.
Beide Kataloge pflegen Sie direkt aus dem Strafmandat-Formular heraus, ohne die Seite zu verlassen. Wie das gesamte Strafmandat-Modul erfordert dies die Enterprise-Lizenz.
Behörde anlegen oder bearbeiten
Im Strafmandat-Formular (Artikel 65) finden Sie unter dem Auswahlfeld Behörde zwei Schaltflächen:
- Behörde neu anlegen öffnet einen Dialog mit den Feldern Firma (Pflichtfeld), Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail Adresse. Nach dem Speichern ist die neue Behörde sofort im Strafmandat ausgewählt.
- Behörde bearbeiten öffnet die aktuell ausgewählte Behörde im selben Dialog – z. B. um eine Telefonnummer zu ergänzen. Die Schaltfläche ist nur aktiv, wenn eine Behörde ausgewählt ist.
Behörden erscheinen als Adresstyp „Behörde" auch in der zentralen Adressverwaltung (Stammdaten → Adressen) und stehen dort für die übergreifende Pflege bereit. Im Behörden-Auswahlfeld des Strafmandats werden ausschließlich Adressen dieses Typs angeboten.
Tatvorwurf anlegen und Katalog pflegen
Unter dem Auswahlfeld Tatvorwurf stehen ebenfalls zwei Schaltflächen:
- Tatvorwurf neu anlegen öffnet einen Dialog mit Tatvorwurf (Bezeichnung, Pflichtfeld) und Vermerk (Freitext, z. B. Regelsatz oder interne Hinweise). Der neue Eintrag wird nach dem Speichern direkt im Strafmandat übernommen.
- Katalog führt zu den Allgemeinen Stammdaten, wo der komplette Vergehenskatalog gepflegt wird (Umbenennen, Aufräumen).
Empfehlungen für saubere Kataloge
- Legen Sie Behörden einmal zentral an und prüfen Sie vor der Neuanlage per Tippsuche im Auswahlfeld, ob der Eintrag schon existiert – beide Auswahlfelder filtern beim Tippen.
- Formulieren Sie Tatvorwürfe allgemein wiederverwendbar („Rotlichtverstoß") statt fallbezogen; fallspezifische Details gehören in den Vermerk des Strafmandats.
- Doppelte oder veraltete Katalogeinträge bereinigen Sie über die Allgemeinen Stammdaten bzw. die Adressverwaltung.
Häufige Fragen
Warum sehe ich die Schaltflächen nicht? Sie erscheinen nur mit penalties.edit; im schreibgeschützten Modus sind die Kataloge nur auswählbar, nicht änderbar.
Kann ich eine Behörde löschen? Nicht aus dem Strafmandat heraus – nutzen Sie dafür die Adressverwaltung. Beachten Sie, dass bestehende Strafmandate auf die Adresse verweisen können.