UVV- und HU-Prüfpflichten: Fahrzeugprüfungen im Fuhrpark verstehen
Zwei Prüfwelten: Straßenverkehrsrecht und Arbeitsschutz
Fuhrparks unterliegen zwei getrennten Prüfregimen, die leicht verwechselt werden:
- Die Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich „TÜV" – ist die straßenverkehrsrechtlich vorgeschriebene, wiederkehrende technische Untersuchung des Fahrzeugs durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation. Die Intervalle hängen von Fahrzeugart und Fahrzeugalter ab; das Ergebnis wird mit der Prüfplakette dokumentiert. In Österreich übernimmt die §57a-Begutachtung („Pickerl") diese Rolle – FMWeb beschriftet das Feld dort entsprechend.
- Die UVV-Prüfung kommt aus dem Arbeitsschutz: Betrieblich genutzte Fahrzeuge sind Arbeitsmittel, und die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verpflichten Arbeitgeber, sie regelmäßig durch eine sachkundige Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Für Fahrzeuge ist die DGUV Vorschrift 70 („Fahrzeuge") maßgeblich; in der betrieblichen Praxis hat sich dafür ein jährlicher Turnus etabliert. Die UVV-Prüfung ist kein Ersatz für die HU – und umgekehrt.
Je nach Flotte kommen weitere Pflichttermine hinzu, etwa die Sonderprüfung (SP) bei LKW, Bussen und Anhängern, ATP-Prüfungen bei Kühlfahrzeugen oder die Gasanlagen-Prüfung.
Was passiert, wenn Prüfungen versäumt werden?
Versäumte Termine sind mehr als ein Schönheitsfehler: Bei Kontrollen drohen Beanstandungen und Bußgelder, im Schadenfall können Versicherer und Berufsgenossenschaft unbequeme Fragen stellen – bis hin zu Leistungskürzungen oder Regress, wenn ein Fahrzeug erkennbar nicht geprüft war. Für Fuhrparkleitung und Geschäftsführung besteht zudem ein persönliches Haftungsrisiko, wenn sich zeigt, dass die Prüforganisation im Betrieb gefehlt hat. Wie bei der Führerscheinkontrolle gilt: Entscheidend ist die nachweisbare Organisation – Termine planen, erinnern, durchführen und dokumentieren (siehe Artikel 135).
So behält FMWeb die Prüftermine im Griff
FMWeb 10.4.0 bündelt alle Prüftermine in der Fahrzeugakte und automatisiert die Erinnerung:
- Termine an der Fahrzeugakte: Im Reiter Wartung pflegen Sie HU/§57a, UVV Fahrgestell und UVV Elektrik (DGUV70) – bei Elektrofahrzeugen wird die elektrische Anlage separat geführt – sowie SP-, ATP- und Gasanlagen-Termine und frei definierbare Zusatztermine. Die Übersicht zeigt je Terminart eine Status-Ampel (Überfällig / Bald fällig / OK), überfällige Termine meldet die Akte mit einem roten Banner (Artikel 39).
- Automatische Erinnerungen: Einmal wöchentlich prüft FMWeb alle Fahrzeuge und erinnert den zugeordneten Fahrer per E-Mail an fällige HU- und UVV-Termine – mit Vorlaufzeit von 7 bis 60 Tagen und eigener E-Mail-Vorlage je Terminart (Artikel 04). Fahrzeuge ohne Fahrer, mit Fahrersperre oder Selbstfahrer-Kennzeichen werden nachvollziehbar übersprungen.
- Nachweis über Protokolle: Jeder Erinnerungslauf hinterlässt einen Eintrag im Protokolle-Journal (Typ „Hauptuntersuchung" bzw. „UVV") – so können Sie belegen, dass Ihre Erinnerungsorganisation funktioniert hat. Für die Planung von Werkstattbesuchen ergänzt die Auswertung „Werkstatttermine" den Überblick.
Praxis-Tipp: Datenpflege ist die halbe Prüfpflicht
Die Automatik ist nur so gut wie die gepflegten Termine: Tragen Sie nach jeder bestandenen Prüfung das neue Fälligkeitsdatum am Fahrzeug ein und ordnen Sie jedem Fahrzeug einen Fahrer mit gültiger E-Mail-Adresse zu. Verantwortlich bleibt der Betrieb – FMWeb sorgt dafür, dass kein Termin unbemerkt verstreicht.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.