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HU-Intervalle konfigurieren und die nächste Fälligkeit automatisch berechnen

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Modul: Systemadministration → HU-Intervalle

Zielgruppe: Fuhrparkleiter, Systemadministration

Benötigte Berechtigung: system.settings (Speichern zusätzlich: Web-Administrator)

Warum es dafür eine eigene Einstellung gibt

Die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung ist keine feste Zahl. Sie hängt davon ab, wie alt das Fahrzeug ist und um was für ein Fahrzeug es sich handelt:

  • In Österreich wird ein PKW derzeit erstmals 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet, dann nach 2 Jahren, danach jährlich. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2027 gilt die Staffel 4 – 2 – 2 – 2 Jahre, danach jährlich.
  • LKW und Nutzfahrzeuge werden von Beginn an jährlich geprüft.
  • In Deutschland ist die erste HU eines PKW nach 36 Monaten fällig, danach alle 24 Monate.

Genau hier entstanden bisher die meisten Fehler: Das nächste Fälligkeitsdatum musste im Kopf gerechnet und von Hand eingetragen werden. FMWeb hinterlegt die Staffeln deshalb als Regelwerk pro Mandant und schlägt das nächste Datum vor, sobald Sie den letzten Prüftermin eintragen.

Was FMWeb mitbringt

Beim ersten Aufruf ist bereits ein Regelsatz passend zum Land Ihres Mandanten hinterlegt (österreichische Mandanten erhalten beide §57a-Staffeln, deutsche die 36/24-Regel), dazu eine Regel „LKW / Nutzfahrzeuge – jährlich“, die den bekannten Nutzfahrzeug-Bauarten zugeordnet ist.

Die mitgelieferten Regeln sind bearbeitbare Vorgaben, keine Rechtsauskunft. Prüfen Sie sie gegen den für Sie geltenden Rechtsstand – genau dafür ist die Seite da.

Die Fälligkeit am Fahrzeug

In der Fahrzeugakte unter Wartung → Wartungstermine finden Sie eine eigene Karte für die Hauptuntersuchung mit drei Feldern:

FeldBedeutung
ErstzulassungDer Bezugspunkt der gesamten Staffel. Nur zur Anzeige – gepflegt wird das Datum im Reiter Technik.
Letzte HUDas Datum der zuletzt durchgeführten Prüfung – das, was auf dem Gutachten steht.
Nächste HU fälligDer Termin, auf den sich Erinnerungen und Dashboard-Warnung beziehen.

Tragen Sie die letzte Prüfung ein, ermittelt FMWeb daraus die Position in der Staffel und schlägt die nächste Fälligkeit vor. Unter den Feldern steht immer, welche Regel gegriffen hat, die wievielte Prüfung erkannt wurde und mit welchem Intervall gerechnet wurde.

Ihr eingetragenes Datum wird nie stillschweigend überschrieben. Weicht der Vorschlag von einem selbst eingetragenen Datum ab, erscheint er als Schaltfläche „Vorschlag … übernehmen“ – die Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Ohne Erstzulassungsdatum lässt sich die Position in der Staffel nicht bestimmen. FMWeb trägt dann nichts automatisch ein, sondern weist darauf hin und bietet das Datum nur zur Übernahme an. Tragen Sie in dem Fall die Erstzulassung im Reiter Technik nach.

Regeln anpassen

Systemadministration → HU-Intervalle

Jede Regel besteht aus einem Gültigkeitsbereich und einem Intervallplan.

Gültigkeitsbereich

  • Bauarten – ohne Auswahl gilt die Regel für alle Bauarten. Wählen Sie Bauarten aus, um sie gezielt zu übersteuern (Artikel 26).
  • Erstzulassung ab / vor – damit trennen Sie Rechtsstände, z. B. „vor 01.01.2027“ und „ab 01.01.2027“. Fahrzeuge ohne Erstzulassungsdatum fallen nicht unter eine Regel mit Zeitraum.

Intervallplan

  • Die Anfangsintervalle werden ab der Erstzulassung der Reihe nach angewendet: für Österreich ab 2027 also 48, 24, 24, 24 Monate.
  • Danach gilt dauerhaft das Folgeintervall (12 Monate = jährlich).
  • Ein Plan ohne Anfangsintervalle bedeutet: von Beginn an das Folgeintervall – das ist der LKW-Fall.

Welche Regel greift? Immer die spezifischste passende: eine Regel für bestimmte Bauarten sticht eine Länderregel, diese wiederum eine allgemeine Regel. Nur bei gleicher Genauigkeit entscheidet die Reihenfolge in der Liste – dafür gibt es die Pfeiltasten.

Vorschau: erst prüfen, dann speichern

Unten auf der Seite können Sie Bauart, Erstzulassung und letzte Prüfung frei eingeben und sehen sofort, welche Regel greifen würde und welches Datum herauskäme. Es ist dieselbe Berechnung wie in der Fahrzeugakte – was hier steht, bekommen Ihre Anwender.

Häufige Fragen

Ändert sich etwas an den Erinnerungen? Nein. Erinnerungen und die Dashboard-Warnung hängen weiterhin ausschließlich am Feld Nächste HU fällig – und es gilt unverändert: kein Datum, keine Erinnerung (Artikel 04). Fahrzeuge ohne Prüfpflicht lassen Sie einfach leer.

Kann ich die Automatik abschalten? Ja. Der Schalter oben auf der Seite deaktiviert nur das automatische Eintragen – die Regeln werden weiterhin angezeigt und erklärt.

Ich habe mich verkonfiguriert. „Standard wiederherstellen“ verwirft Ihre Regeln und stellt die mitgelieferten Vorgaben für Ihr Land wieder her.

Warum greift meine LKW-Regel nicht? Prüfen Sie, ob der Regel überhaupt Bauarten zugeordnet sind und ob sie aktiv ist. Wurden bei der Ersteinrichtung keine Nutzfahrzeug-Bauarten erkannt, wird die Regel bewusst inaktiv ausgeliefert – eine Regel ohne Bauarten würde sonst für den gesamten Fuhrpark gelten.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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AH
Geschrieben von Alexander Hagemann
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