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Halterhaftung und Führerscheinkontrolle: Warum regelmäßige Prüfungen Pflicht sind

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Modul: Hintergrundwissen

Zielgruppe: Fuhrparkleiter, Geschäftsführung

Was bedeutet Halterhaftung?

Wer anderen ein Kraftfahrzeug überlässt, übernimmt Verantwortung: Der Halter darf das Fahren nur Personen gestatten, die die erforderliche Fahrerlaubnis tatsächlich besitzen. Das Straßenverkehrsgesetz stellt es unter Strafe, als Halter anzuordnen oder zuzulassen, dass jemand ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt (§ 21 StVG). Im Fuhrpark trifft diese Pflicht nicht den Fahrer allein – sie trifft das Unternehmen als Halter und damit in der Praxis die Geschäftsführung und die mit dem Fuhrpark betrauten Personen.

Aus dieser Halterverantwortung leiten Rechtsprechung und betriebliche Praxis ab, dass sich der Halter nicht nur einmalig bei der Fahrzeugübergabe, sondern regelmäßig vom Fortbestand der Fahrerlaubnis überzeugen muss. Eine Fahrerlaubnis kann schließlich jederzeit entzogen werden, ohne dass der Arbeitgeber davon erfährt. Etabliert hat sich die wiederkehrende Sichtkontrolle des Führerscheins, in vielen Flotten zweimal jährlich – dem entspricht auch das FMWeb-Standardintervall von 180 Tagen.

Delegation: Pflichten übertragen, Verantwortung behalten

Die Geschäftsführung kann die Organisation der Führerscheinkontrolle auf eine geeignete Person – typischerweise die Fuhrparkleitung – übertragen. Eine solche Pflichtenübertragung sollte ausdrücklich und schriftlich erfolgen, damit im Ernstfall klar ist, wer wofür zuständig war. Vollständig „entledigen" kann sich die Leitung ihrer Verantwortung dabei nicht: Auswahl der beauftragten Person und stichprobenartige Überwachung, ob die Kontrollen tatsächlich stattfinden, bleiben bei ihr.

Ohne Dokumentation kein Nachweis

Kommt es zu einem Vorfall, zählt nicht, dass kontrolliert wurde – sondern dass sich das belegen lässt: Wer hat wann welchen Führerschein auf welche Weise geprüft? Eine lückenlose, exportierbare Kontrollhistorie ist deshalb der Kern jeder Führerscheinkontrolle. Fehlende oder lückenhafte Aufzeichnungen wirken im Zweifel so, als hätte die Kontrolle nie stattgefunden.

So unterstützt FMWeb die Führerscheinkontrolle

FMWeb 10.4.0 deckt den organisatorischen Teil dieser Pflicht an vier Stellen ab:

  • Prüfintervalle je Fahrer: In der Fahrerakte pflegen Sie das Führerschein-Intervall in Tagen (Vorbelegung: 180) und das Datum der letzten Vorlage. Die nächste fällige Vorlage berechnet FMWeb automatisch (Artikel 46). Zusätzlich warnt die Fahrzeugakte, wenn einem zugeordneten Fahrer die für sein Fahrzeug nötige Fahrerlaubnisklasse fehlt.
  • Erinnerungs-E-Mails: FMWeb erinnert Fahrer automatisch an anstehende und überfällige Führerscheinprüfungen – mit konfigurierbarer Vorlaufzeit und Platzhaltern für unterschiedliche Texte vor und nach der Fälligkeit (Artikel 05). Übersprungene Fahrer (Fahrersperre, Selbstfahrer, fehlende E-Mail) sind in der E-Mail-Überwachung nachvollziehbar.
  • Elektronische Kontrolle über FleetSync/Fleet-ID: Erfolgt die Sichtkontrolle über den externen Anbieter Fleet-ID, holt die FleetSync-Hintergrundaufgabe erfolgreiche Kontrollen automatisch ab, aktualisiert „Zuletzt vorgelegt am" und berechnet die nächste Prüfung neu (Artikel 116).
  • Kontrollhistorie und Protokolle als Nachweis: Der Prüfungen-Dialog der Fahrerakte dokumentiert jede Kontrolle mit Datum, Quelle und Benutzer – filter- und exportierbar. Ergänzend protokolliert das Journal unter Systemadministration → Protokolle jeden Erinnerungslauf (Artikel 16). Zusammen ergibt das die Dokumentation, auf die es im Nachweisfall ankommt.

Grenzen der Software

FMWeb organisiert, erinnert und dokumentiert – die eigentliche Kontrolle (Sichtprüfung des Führerscheins bzw. das Verfahren des externen Dienstleisters) bleibt eine organisatorische Aufgabe Ihres Unternehmens. Legen Sie intern fest, wer kontrolliert, wie kontrolliert wird und wie mit auffälligen Fällen (nicht vorgelegter Führerschein, entzogene Fahrerlaubnis) umgegangen wird, etwa über die Fahrersperre.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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AH
Geschrieben von Alexander Hagemann
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